Was sind Lohnnebenkosten?
Lohnnebenkosten sind alle zusätzlichen Kosten, die ein Arbeitgeber über den Bruttolohn hinaus für einen Mitarbeiter zahlen muss. Sie umfassen die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung sowie weitere gesetzliche Abgaben.
Während der Arbeitnehmer seinen Nettolohn erhält, muss der Arbeitgeber deutlich mehr aufwenden. Die Lohnnebenkosten machen typischerweise etwa 20-23% des Bruttolohns aus.
Bestandteile der Lohnnebenkosten
Sozialversicherungsbeiträge (Arbeitgeberanteil)
Die vier Säulen der Sozialversicherung mit den Arbeitgeberanteilen für 2024:
- Krankenversicherung: 7,3% + halber Zusatzbeitrag (ca. 0,85%)
- Rentenversicherung: 9,3% (halber Beitragssatz von 18,6%)
- Arbeitslosenversicherung: 1,3% (halber Beitragssatz von 2,6%)
- Pflegeversicherung: 1,7% (in Sachsen: 1,2%)
Unfallversicherung
Die Unfallversicherung wird vollständig vom Arbeitgeber getragen und an die zuständige Berufsgenossenschaft gezahlt. Der Beitragssatz variiert stark je nach Branche und Gefahrenklasse – typisch sind 0,5% bis 3% des Bruttolohns.
Umlagen U1, U2 und U3
Diese Umlagen werden ebenfalls vom Arbeitgeber allein getragen:
- Umlage U1: Ausgleich für Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (ca. 0,9-4,5%)
- Umlage U2: Ausgleich für Mutterschaftsleistungen (ca. 0,14-0,89%)
- Umlage U3: Insolvenzgeldumlage (0,06% in 2024)
Beitragsbemessungsgrenzen 2024
Die Sozialversicherungsbeiträge werden nur bis zu bestimmten Einkommensgrenzen berechnet:
- Kranken-/Pflegeversicherung: 62.100 €/Jahr (5.175 €/Monat)
- Renten-/Arbeitslosenversicherung West: 90.600 €/Jahr (7.550 €/Monat)
- Renten-/Arbeitslosenversicherung Ost: 89.400 €/Jahr (7.450 €/Monat)
Rechenbeispiel: Mitarbeiter mit 3.500 € brutto
Bei einem monatlichen Bruttolohn von 3.500 € entstehen folgende Arbeitgeberkosten:
- Krankenversicherung: ca. 285 €
- Rentenversicherung: ca. 326 €
- Arbeitslosenversicherung: ca. 46 €
- Pflegeversicherung: ca. 60 €
- Unfallversicherung: ca. 46 €
- Umlagen: ca. 56 €
- Lohnnebenkosten gesamt: ca. 819 €
- Gesamtkosten Arbeitgeber: ca. 4.319 €
Unterschied West- und Ostdeutschland
Die Beitragsbemessungsgrenzen für die Renten- und Arbeitslosenversicherung sind in Ostdeutschland etwas niedriger als in Westdeutschland. Dies führt bei Gutverdienern zu geringfügig unterschiedlichen Lohnnebenkosten.
Eine Besonderheit gilt für Sachsen: Hier trägt der Arbeitgeber nur 1,2% statt 1,7% zur Pflegeversicherung bei, da der Buß- und Bettag als Feiertag gestrichen wurde.
Lohnnebenkosten bei Minijobbern
Bei Minijobs (bis 538 €/Monat) gelten besondere Regelungen: Der Arbeitgeber zahlt pauschale Abgaben von etwa 30% des Entgelts. Die genaue Zusammensetzung unterscheidet sich von regulären Beschäftigungsverhältnissen.
Häufig gestellte Fragen
Warum sind Lohnnebenkosten wichtig?
Die Lohnnebenkosten sind entscheidend für die Personalplanung und Budgetierung. Ein Arbeitgeber muss etwa 120-123% des Bruttolohns einkalkulieren, um die wahren Kosten eines Mitarbeiters zu kennen.
Kann man Lohnnebenkosten reduzieren?
Die gesetzlichen Beiträge sind weitgehend fix. Einsparungen sind möglich durch Optimierung der Krankenkassenwahl (unterschiedliche Zusatzbeiträge), Wahl einer günstigen Berufsgenossenschaft oder durch alternative Vergütungsmodelle wie Sachbezüge oder betriebliche Altersvorsorge.
Was ist der Unterschied zu Personalkosten?
Personalkosten umfassen alle Kosten für Mitarbeiter – also Bruttolohn plus Lohnnebenkosten. Zusätzlich können noch weitere Kosten wie Fortbildungen, Arbeitskleidung oder Firmenwagen dazukommen.