Was ist eine Abfindung?
Eine Abfindung ist eine einmalige Zahlung des Arbeitgebers bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Sie dient als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes und wird meist im Rahmen von Aufhebungsverträgen, Kündigungsschutzklagen oder Sozialplänen vereinbart.
Wichtig: In Deutschland gibt es keinen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung. Die Zahlung ist in den meisten Fällen freiwillig und Ergebnis einer Verhandlung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Die Faustformel zur Berechnung
Die gängige Faustformel für Abfindungen lautet:0,5 Bruttomonatsgehälter × Beschäftigungsjahre. Bei 10 Jahren Betriebszugehörigkeit und 4.000€ Monatsgehalt wären das 20.000€.
Der Faktor 0,5 ist jedoch nur ein Richtwert. Er kann je nach Situation zwischen 0,25 (schwache Verhandlungsposition) und 1,0 oder mehr (gute Kündigungsschutzchancen, Führungskräfte) variieren.
Faktoren für die Abfindungshöhe
Erhöhend wirken: Lange Betriebszugehörigkeit, hohes Alter, Unterhaltspflichten, Schwerbehinderung, unwirksame Kündigung, gute Erfolgsaussichten bei Kündigungsschutzklage, finanzkräftiger Arbeitgeber.
Senkend wirken: Kurze Beschäftigungsdauer, verhaltensbedingte Kündigung, kleine Unternehmen, schwache Wirtschaftslage, gute Arbeitsmarktchancen des Arbeitnehmers, eigenes Fehlverhalten.
Die Fünftelregelung
Die Fünftelregelung nach §34 EStG mildert die Steuerlast bei Abfindungen. Da Abfindungen das Jahreseinkommen stark erhöhen können, würde ohne diese Regelung ein unverhältnismäßig hoher Steuersatz greifen.
So funktioniert es: Das Finanzamt berechnet die Steuer so, als würde die Abfindung auf 5 Jahre verteilt. Die Differenz zur normalen Steuer wird verfünffacht und auf das Jahr der Auszahlung angerechnet. Das Finanzamt prüft automatisch, ob diese Methode günstiger ist.
Abfindung und Arbeitslosengeld
Eine Abfindung führt nicht automatisch zur Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Kritisch wird es, wenn du selbst kündigst oder einen Aufhebungsvertrag ohne wichtigen Grund annimmst. Bei betriebsbedingter Kündigung mit Abfindungsangebot gibt es in der Regel keine Sperrzeit.
Ruhezeit: Bei hohen Abfindungen kann das Arbeitslosengeld um bis zu 12 Monate ruhen, wenn die Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde. Lass dich im Zweifelsfall vor Unterzeichnung beraten.
Wann zum Anwalt?
Bei Kündigungen und Abfindungsverhandlungen kann ein Fachanwalt für Arbeitsrecht helfen: Er prüft die Wirksamkeit der Kündigung, verhandelt die Abfindungshöhe und vermeidet Fallstricke bei Sperrzeit oder Ruhezeit. Die Erstberatung ist oft günstig und kann sich schnell auszahlen.
Hinweis
Die hier berechneten Werte sind Schätzungen zur Orientierung. Die tatsächliche Abfindungshöhe hängt von vielen individuellen Faktoren ab. Für eine verbindliche Steuerberechnung wende dich an einen Steuerberater, für rechtliche Fragen an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.