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Minijob Rechner 2024

Berechne deinen 538€-Minijob: Netto-Auszahlung, maximale Arbeitsstunden und die Kosten für den Arbeitgeber.

Minijob-Grenze: max. 538 €/Monat

Mindestlohn 2024: 12,41 €/Std.

Für Arbeitnehmer

Brutto

538,00 €

Netto (Auszahlung)

538,00 €

⏱️ Arbeitszeit

Stunden pro Monat

43.4 Std.

Stunden pro Woche

10.0 Std.

Bei 12,41 €/Std. max. 43.4 Std./Monat für Minijob

Für Arbeitgeber

Krankenversicherung (13%)69,94 €
Rentenversicherung (15%)80,70 €
Umlage U1 (1,1%)5,92 €
Umlage U2 (0,44%)2,37 €
Insolvenzumlage (0,06%)0,32 €
Pauschsteuer (2%)10,76 €

Abgaben gesamt

170,01 €

31.6% vom Brutto

Gesamtkosten AG

708,01 €

Brutto + Abgaben

Was ist ein Minijob?

Ein Minijob (offiziell: geringfügige Beschäftigung) liegt vor, wenn das monatliche Arbeitsentgelt regelmäßig 538 Euro nicht übersteigt (Stand 2024). Die Grenze ist an den Mindestlohn gekoppelt und steigt mit jeder Mindestlohnerhöhung entsprechend an.

Der große Vorteil für Arbeitnehmer: In der Regel fallen keine Steuern und Sozialabgaben an – das Brutto entspricht dem Netto. Minijobs eignen sich daher ideal als Nebenverdienst für Studenten, Rentner, Hausfrauen/-männer oder als Ergänzung zum Hauptberuf.

Verdienstgrenze und Arbeitszeit

Die Verdienstgrenze von 538 Euro pro Monat bedeutet einen maximalen Jahresverdienst von 6.456 Euro. In einzelnen Monaten darf die Grenze überschritten werden (z.B. durch Weihnachtsgeld oder Mehrarbeit), solange es sich um unvorhersehbare Schwankungen handelt und der Jahresdurchschnitt gewahrt bleibt.

Eine feste Stundengrenze gibt es im Minijob nicht. Die maximale Arbeitszeit ergibt sich aus dem Stundenlohn: Bei Mindestlohn (12,41 €/Stunde ab 2024) kannst du etwa 43 Stunden im Monat arbeiten. Bei höherem Stundenlohn entsprechend weniger – unser Rechner zeigt dir die genaue Stundenzahl.

Rentenversicherung im Minijob

Seit 2013 sind Minijobber grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Der Arbeitgeber zahlt pauschal 15% in die Rentenversicherung ein. Du als Arbeitnehmer stockst mit 3,6% deines Verdienstes auf den vollen Beitragssatz von 18,6% auf.

Vorteile der Rentenversicherungspflicht: Du erwirbst vollwertige Rentenansprüche, sammelst Wartezeit für die Rente und hast Anspruch auf Rehabilitation und Erwerbsminderungsrente.

Befreiung möglich: Du kannst dich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Dann wird dir nichts abgezogen und du erhältst das volle Brutto als Netto. Der Antrag muss schriftlich beim Arbeitgeber gestellt werden und gilt für die gesamte Dauer des Minijobs.

Arbeitgeberkosten im Überblick

Für Arbeitgeber kostet ein Minijob deutlich mehr als nur die 538 Euro Bruttolohn. Insgesamt fallen rund 31% Pauschalabgaben an:

Krankenversicherung: 13% pauschaler Arbeitgeberbeitrag (nur bei gesetzlich krankenversicherten Minijobbern).Rentenversicherung: 15% pauschaler Arbeitgeberbeitrag.Pauschale Lohnsteuer: 2% des Bruttolohns.Umlagen: U1 (Krankheit), U2 (Mutterschaft) und U3 (Insolvenz) zusammen etwa 1%.

Bei 538 Euro Monatslohn zahlt der Arbeitgeber also zusätzlich etwa 165-170 Euro an Abgaben – die tatsächlichen Kosten liegen bei rund 700 Euro pro Monat.

Minijob als Nebenjob

Ein Minijob ist neben einer Hauptbeschäftigung möglich und bleibt abgabenfrei. Allerdings gilt: Nur der erste Minijobist privilegiert. Ein zweiter Minijob wird mit dem Hauptjob zusammengerechnet und voll versteuert sowie verbeitragt.

Als Selbstständiger oder Beamter kannst du beliebig viele Minijobs ausüben, solange jeder einzelne unter 538 Euro bleibt. Für Rentner gelten je nach Rentenart bestimmte Hinzuverdienstgrenzen.

Wichtiger Hinweis

Dieser Rechner dient zur Orientierung und ersetzt keine professionelle Steuer- oder Rechtsberatung. Die tatsächlichen Abgaben können je nach individueller Situation abweichen. Bei Fragen wende dich an die Minijob-Zentrale oder einen Steuerberater.

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