Mutterschutz in Deutschland
Das Mutterschutzgesetz schützt werdende und stillende Mütter. Die Schutzfristen betragen 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Entbindung (12 Wochen bei Früh-/Mehrlingsgeburten).
Ihre Rechte im Mutterschutz
- Kündigungsschutz: Während der Schwangerschaft und bis 4 Monate nach Geburt
- Beschäftigungsverbot: 6 Wochen vor ET (freiwillig verzichtbar)
- Absolutes Beschäftigungsverbot: 8-12 Wochen nach Geburt
- Mutterschaftsgeld: Anspruch während der Schutzfristen
Mutterschaftsgeld
Das Mutterschaftsgeld wird von der Krankenkasse (max. 13 €/Tag) gezahlt. Der Arbeitgeber stockt auf das Nettogehalt auf (Arbeitgeberzuschuss).