Kinderfreibetrag 2024: Die aktuellen Werte
Der Kinderfreibetrag setzt sich aus zwei Komponenten zusammen: dem eigentlichen Kinderfreibetrag von 6.384 Euro (3.192 Euro je Elternteil) und dem BEA-Freibetrag (Betreuung, Erziehung, Ausbildung) von 2.928 Euro.
Zusammen ergibt das 9.312 Euro pro Kind für das Jahr 2024. Bei Zusammenveranlagung von Ehepartnern wird der volle Betrag automatisch berücksichtigt.
Kindergeld vs. Kinderfreibetrag
Kindergeld 2024: 250 Euro pro Monat für jedes Kind, also 3.000 Euro pro Jahr. Das Kindergeld wird monatlich ausgezahlt und ist unabhängig vom Einkommen der Eltern.
Kinderfreibetrag: Reduziert das zu versteuernde Einkommen, nicht die Steuerschuld direkt. Der tatsächliche Vorteil hängt vom persönlichen Steuersatz ab – je höher das Einkommen, desto größer die Ersparnis.
Die Günstigerprüfung
Du musst dich nicht aktiv entscheiden: Das Finanzamt führt automatisch eine Günstigerprüfung durch. Es vergleicht:
Variante A: Das bereits erhaltene Kindergeld (3.000 Euro/Kind).Variante B: Die Steuerersparnis durch den Kinderfreibetrag (abhängig vom Steuersatz).
Ist der Freibetrag günstiger, wird das bereits gezahlte Kindergeld mit der zusätzlichen Steuerersparnis verrechnet. Du erhältst dann die Differenz als Erstattung.
Ab welchem Einkommen lohnt sich der Freibetrag?
Faustregel für 2024: Der Kinderfreibetrag wird günstiger ab ca. 65.000-70.000 Euro zu versteuerndem Einkommen bei Zusammenveranlagung. Bei Einzelveranlagung liegt die Grenze bei etwa 35.000-40.000 Euro.
Rechenbeispiel: Bei 80.000 Euro zu versteuerndem Einkommen und Spitzensteuersatz (42%) bringt der Kinderfreibetrag von 9.312 Euro eine Steuerersparnis von ca. 3.911 Euro – also 911 Euro mehr als das Kindergeld von 3.000 Euro.
Besonderheiten beachten
Alleinerziehende: Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (4.260 Euro + 240 Euro für jedes weitere Kind) kommt zusätzlich hinzu.
Volljährige Kinder: Kindergeld und Freibetrag gibt es bis zum 25. Lebensjahr, wenn das Kind noch in Ausbildung oder Studium ist.
Getrennte Eltern: Der Freibetrag kann zwischen den Eltern aufgeteilt oder auf einen Elternteil übertragen werden.
Wichtiger Hinweis
Dieser Rechner liefert Schätzwerte zur Orientierung. Die tatsächliche Berechnung durch das Finanzamt berücksichtigt weitere Faktoren wie Sonderausgaben, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag. Für verbindliche Auskünfte wende dich an einen Steuerberater oder das Finanzamt.