Was ist die Düsseldorfer Tabelle?
Die Düsseldorfer Tabelle ist eine Unterhaltsleitlinie, die vom Oberlandesgericht Düsseldorf herausgegeben wird. Sie dient als Richtlinie zur Berechnung des Kindesunterhalts und wird von allen deutschen Gerichten als Orientierung genutzt. Die Tabelle wird regelmäßig aktualisiert, um Änderungen bei Lebenshaltungskosten und gesetzlichen Vorgaben zu berücksichtigen.
Wie wird der Kindesunterhalt berechnet?
Der Unterhalt richtet sich nach dem bereinigten Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen und dem Alter des Kindes. Die Düsseldorfer Tabelle teilt Kinder in vier Altersstufen ein: 0-5 Jahre, 6-11 Jahre, 12-17 Jahre und ab 18. Je höher das Einkommen und je älter das Kind, desto höher der Unterhaltsbedarf.
Zahlbetrag vs. Tabellenbetrag
Der Zahlbetrag ist der tatsächlich zu zahlende Unterhalt nach Abzug des Kindergelds. Bei minderjährigen Kindern wird das hälftige Kindergeld (125€) abgezogen, bei volljährigen das volle Kindergeld (250€). Der Tabellenbetrag zeigt den Bedarf, der Zahlbetrag die tatsächliche Zahlung.
Hinweis
Diese Berechnung dient nur zur Orientierung. Der tatsächliche Unterhaltsanspruch kann durch individuelle Faktoren abweichen (Sonderbedarf, Mehrbedarf, Mangelfall). Bei Streitigkeiten sollte ein Fachanwalt für Familienrecht konsultiert werden.