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Unterhalt Rechner 2025

Berechnen Sie den Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle

Hinweis: Dies ist eine vereinfachte Berechnung nach der Düsseldorfer Tabelle 2024. Die tatsächliche Unterhaltshöhe kann durch weitere Faktoren beeinflusst werden. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Familienrecht.

Angaben zum Unterhaltspflichtigen

Nach Abzug von Steuern, Sozialabgaben und berufsbedingten Aufwendungen

Unterhaltsberechtigte Kinder

Kind 1:Jahre

Düsseldorfer Tabelle 2024

Die Düsseldorfer Tabelle ist eine Leitlinie zur Berechnung des Kindesunterhalts. Sie wird jährlich vom OLG Düsseldorf aktualisiert und ist bundesweit anerkannt.

Der Zahlbetrag ergibt sich aus dem Tabellenbetrag abzüglich des hälftigen Kindergelds (bei Minderjährigen) bzw. des vollen Kindergelds (bei Volljährigen).

Der Selbstbehalt sichert das Existenzminimum des Unterhaltspflichtigen:1450 € für Erwerbstätige, 1200 € für Nicht-Erwerbstätige (gegenüber minderjährigen Kindern).

Was ist die Düsseldorfer Tabelle?

Die Düsseldorfer Tabelle ist eine Unterhaltsleitlinie, die vom Oberlandesgericht Düsseldorf herausgegeben wird. Sie dient als Richtlinie zur Berechnung des Kindesunterhalts und wird von allen deutschen Gerichten als Orientierung genutzt. Die Tabelle wird regelmäßig aktualisiert, um Änderungen bei Lebenshaltungskosten und gesetzlichen Vorgaben zu berücksichtigen.

Wie wird der Kindesunterhalt berechnet?

Der Unterhalt richtet sich nach dem bereinigten Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen und dem Alter des Kindes. Die Düsseldorfer Tabelle teilt Kinder in vier Altersstufen ein: 0-5 Jahre, 6-11 Jahre, 12-17 Jahre und ab 18. Je höher das Einkommen und je älter das Kind, desto höher der Unterhaltsbedarf.

Zahlbetrag vs. Tabellenbetrag

Der Zahlbetrag ist der tatsächlich zu zahlende Unterhalt nach Abzug des Kindergelds. Bei minderjährigen Kindern wird das hälftige Kindergeld (125€) abgezogen, bei volljährigen das volle Kindergeld (250€). Der Tabellenbetrag zeigt den Bedarf, der Zahlbetrag die tatsächliche Zahlung.

Hinweis

Diese Berechnung dient nur zur Orientierung. Der tatsächliche Unterhaltsanspruch kann durch individuelle Faktoren abweichen (Sonderbedarf, Mehrbedarf, Mangelfall). Bei Streitigkeiten sollte ein Fachanwalt für Familienrecht konsultiert werden.

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