Was sind Verzugszinsen?
Verzugszinsen sind gesetzlich geregelte Zinsen, die ein Gläubiger von einem Schuldner verlangen kann, wenn dieser mit seiner Zahlung in Verzug gerät. Sie dienen als Ausgleich für den Zeitraum, in dem der Gläubiger auf sein Geld warten muss, und sind in den §§ 286-288 BGB geregelt.
Im Gegensatz zu vertraglichen Zinsen entstehen Verzugszinsen kraft Gesetzes und müssen nicht vereinbart werden. Sie stehen dem Gläubiger automatisch zu, sobald die Voraussetzungen des Verzugs erfüllt sind.
Wann tritt Zahlungsverzug ein?
Bei Verbrauchern ist grundsätzlich eine Mahnung erforderlich, damit Verzug eintritt. Eine Ausnahme besteht, wenn der Zahlungstermin kalendermäßig bestimmt ist (z.B. "Zahlung bis zum 15. des Monats"). Bei Unternehmern tritt Verzug spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Rechnungszugang automatisch ein.
Wichtig: Der Schuldner muss die verspätete Zahlung verschuldet haben. Bei höherer Gewalt oder unverschuldeten Hindernissen kann der Verzug ausgeschlossen sein.
Der Basiszinssatz
Der Basiszinssatz wird von der Deutschen Bundesbank festgelegt und jeweils zum 1. Januar und 1. Juli eines Jahres angepasst. Er orientiert sich am Zinssatz der Europäischen Zentralbank für Hauptrefinanzierungsgeschäfte.
Der Verzugszinssatz berechnet sich als Basiszinssatz plus einem gesetzlichen Aufschlag: 5 Prozentpunkte bei Verbrauchergeschäften (§ 288 Abs. 1 BGB) oder 9 Prozentpunkte bei Geschäften zwischen Unternehmern (§ 288 Abs. 2 BGB).
Zusätzliche Ansprüche bei Verzug
Neben den Verzugszinsen kann der Gläubiger auch eineVerzugspauschale von 40 Euro bei Entgeltforderungen zwischen Unternehmern verlangen (§ 288 Abs. 5 BGB). Außerdem hat er Anspruch auf Ersatz des durch den Verzug entstandenen Schadens, etwa Mahnkosten, Inkassokosten oder Rechtsanwaltsgebühren.