Vom Brutto zum Netto
Der Nettolohn ist das, was tatsächlich auf deinem Konto landet. Vom Bruttogehalt werden Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, ggf. Kirchensteuer und die Sozialversicherungsbeiträge abgezogen. Die Höhe der Abzüge hängt von verschiedenen Faktoren ab: Gehaltshöhe, Steuerklasse, Bundesland (wegen Kirchensteuer), Kinderfreibeträge und ob du gesetzlich oder privat versichert bist.
Die Steuerklassen erklärt
Deine Steuerklasse bestimmt, wie viel Lohnsteuer monatlich einbehalten wird. Steuerklasse 1 gilt für Ledige, Geschiedene oder Verwitwete. Steuerklasse 2 ist für Alleinerziehende mit Entlastungsbetrag. Verheiratete können zwischen den Kombinationen 3/5 (ein Partner verdient deutlich mehr) oder 4/4 (beide ähnlich) wählen. Steuerklasse 6 gilt für einen Zweit- oder Nebenjob. Die endgültige Steuerlast wird bei der Steuererklärung berechnet – die Steuerklasse beeinflusst nur den monatlichen Einbehalt.
Sozialversicherungsbeiträge 2025
Die Sozialversicherung teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte. Dein Anteil 2025 umfasst: Krankenversicherung (ca. 8,15% inkl. kassenindividuellem Zusatzbeitrag), Pflegeversicherung (1,7% mit Kindern, 2,3% ohne Kinder), Rentenversicherung (9,3%) und Arbeitslosenversicherung (1,3%). Die Beiträge werden nur bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze erhoben – wer mehr verdient, zahlt auf den darüber liegenden Teil keine Sozialversicherung.
Freibeträge nutzen
Durch Freibeträge kannst du monatlich mehr Netto erhalten. Der Kinderfreibetrag reduziert die Steuerlast für Eltern. Werbungskosten über 1.230 Euro (Pauschbetrag 2025) können als Freibetrag eingetragen werden – etwa für lange Arbeitswege, Fortbildungen oder Arbeitsmittel. Auch außergewöhnliche Belastungen wie hohe Krankheitskosten können berücksichtigt werden. Den Antrag stellst du beim Finanzamt.
Hinweis zur Berechnung
Dieser Rechner bietet eine Orientierung zur Nettolohnberechnung. Die tatsächlichen Abzüge können durch individuelle Faktoren wie Zusatzbeiträge der Krankenkasse, betriebliche Altersvorsorge oder vermögenswirksame Leistungen abweichen. Für verbindliche Auskünfte wende dich an einen Steuerberater oder deine Personalabteilung.