Kirchensteuer in Deutschland
Die Kirchensteuer ist eine Abgabe, die Mitglieder bestimmter Religionsgemeinschaften in Deutschland zahlen. Sie wird als Zuschlag auf die Einkommensteuer bzw. Lohnsteuer erhoben und direkt vom Arbeitgeber einbehalten.
Kirchensteuersätze nach Bundesland
In Deutschland gibt es zwei unterschiedliche Kirchensteuersätze:
- 8% in Bayern und Baden-Württemberg
- 9% in allen anderen Bundesländern
Der Prozentsatz bezieht sich auf die Lohnsteuer bzw. Einkommensteuer – nicht auf das Bruttoeinkommen. Bei einer Lohnsteuer von 500€ im Monat beträgt die Kirchensteuer also 40€ (bei 8%) oder 45€ (bei 9%).
So berechnet sich die Kirchensteuer
Die Berechnung erfolgt in zwei Schritten:
- Lohnsteuer ermitteln: Die Lohnsteuer ergibt sich aus Ihrem Bruttogehalt unter Berücksichtigung von Steuerklasse, Freibeträgen und Sozialabgaben.
- Kirchensteuer berechnen: Auf die Lohnsteuer wird der Kirchensteuersatz (8% oder 9%) angewendet.
Wer zahlt Kirchensteuer?
Kirchensteuer zahlen Mitglieder folgender Religionsgemeinschaften:
- Evangelische Landeskirchen
- Römisch-katholische Kirche
- Altkatholische Kirche
- Jüdische Gemeinden
- Einige freikirchliche Gemeinschaften
Keine Kirchensteuer zahlen Konfessionslose, Muslime, Buddhisten, Hindus und Mitglieder der meisten Freikirchen.
Kirchenaustritt und Ersparnis
Bei einem durchschnittlichen Einkommen kann die jährliche Kirchensteuer mehrere hundert bis über tausend Euro betragen. Ein Austritt ist beim Standesamt oder Amtsgericht möglich und kostet je nach Bundesland 10-60€.
Der Austritt wird in der Regel zum Ende des Monats wirksam, in dem er erklärt wurde. Ab dem Folgemonat entfällt die Kirchensteuer.
Kirchensteuer und Steuererklärung
Die gezahlte Kirchensteuer ist als Sonderausgabe steuerlich absetzbar. Sie wird automatisch in der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen und kann in der Steuererklärung geltend gemacht werden.
Dadurch reduziert sich die effektive Belastung durch die Kirchensteuer, da ein Teil über die Steuerersparnis zurückfließt.
Besondere Fälle
Glaubensverschiedene Ehe
Wenn nur ein Ehepartner kirchensteuerpflichtig ist, wird ein besonderes Kirchgeld erhoben. Die Höhe richtet sich nach dem gemeinsamen Einkommen.
Kapitalerträge
Auch auf Kapitalerträge wird Kirchensteuer erhoben (8% bzw. 9% auf die Abgeltungssteuer). Banken fragen die Religionszugehörigkeit beim Bundeszentralamt für Steuern ab.
Kappung
In einigen Bundesländern gibt es eine Kappungsgrenze, die die Kirchensteuer auf einen bestimmten Prozentsatz des zu versteuernden Einkommens begrenzt (meist 2,75% bis 4%).
Häufig gestellte Fragen
Muss ich Kirchensteuer zahlen, wenn ich nicht in die Kirche gehe?
Ja, solange Sie formal Mitglied einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft sind, ist die Kirchensteuer zu zahlen – unabhängig davon, ob Sie aktiv am Gemeindeleben teilnehmen.
Was passiert mit der Kirchensteuer?
Die Kirchensteuer finanziert kirchliche Aufgaben wie Seelsorge, Sozialarbeit, Bildungseinrichtungen (Kindergärten, Schulen), Denkmalpflege und karitative Projekte. Etwa 10-15% werden für die Verwaltung verwendet.
Kann ich die Kirchensteuer von der Steuer absetzen?
Ja, die Kirchensteuer ist als Sonderausgabe voll absetzbar. Sie wird automatisch berücksichtigt, wenn Sie eine Steuererklärung abgeben.