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Werbungskosten Rechner 2024

Berechne deine Werbungskosten und prüfe, ob sich der Einzelnachweis gegenüber der Pauschale von 1.230 € lohnt. Mit automatischer Berechnung von Fahrtkosten und Homeoffice-Pauschale.

Fahrtkosten & Homeoffice

6€/Tag, max. 1.260€/Jahr

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Weitere Werbungskosten

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💡 Wichtige Hinweise

  • Werbungskostenpauschale 2024: 1.230 € (automatisch berücksichtigt)
  • Entfernungspauschale: 0,30 €/km (1-20 km), 0,38 €/km (ab 21 km)
  • Homeoffice: 6 €/Tag, max. 210 Tage = 1.260 €/Jahr
  • Kontoführung: 16 € ohne Nachweis anerkannt

* Dies ist eine vereinfachte Berechnung. Für eine verbindliche Steuerberatung wenden Sie sich an einen Steuerberater.

Was sind Werbungskosten?

Werbungskosten sind alle Ausgaben, die zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit dienen. Typische Beispiele sind Fahrtkosten zur Arbeit, Arbeitsmittel wie Computer oder Fachliteratur, Fortbildungskosten und die Homeoffice-Pauschale.

Das Finanzamt gewährt jedem Arbeitnehmer automatisch die Werbungskostenpauschalevon 1.230 € (seit 2023). Nur wenn Ihre tatsächlichen Werbungskosten diesen Betrag übersteigen, lohnt sich der Einzelnachweis in der Steuererklärung.

Entfernungspauschale richtig berechnen

Die Entfernungspauschale (auch Pendlerpauschale genannt) beträgt 0,30 € pro Kilometer für die ersten 20 Kilometer und seit 2022 erhöhte 0,38 € ab dem 21. Kilometer. Wichtig: Es zählt nur die einfache Entfernung, nicht Hin- und Rückweg.

Rechenbeispiel: Bei 35 km Entfernung und 220 Arbeitstagen ergibt sich: (220 × 20 × 0,30 €) + (220 × 15 × 0,38 €) = 1.320 € + 1.254 € = 2.574 €Fahrtkosten allein. Damit übersteigen Sie die Pauschale bereits deutlich.

Homeoffice-Pauschale nutzen

Seit 2023 gibt es die verbesserte Homeoffice-Pauschale von 6 € pro Tag für maximal 210 Tage im Jahr (bis zu 1.260 €). Diese kann auch ohne separates Arbeitszimmer geltend gemacht werden. An Homeoffice-Tagen entfällt jedoch die Entfernungspauschale.

Tipp: Dokumentieren Sie Ihre Homeoffice-Tage sorgfältig. Ein einfacher Kalender mit Markierungen genügt als Nachweis. Die Pauschale ist besonders attraktiv für Arbeitnehmer mit kurzen Arbeitswegen.

Weitere absetzbare Werbungskosten

Neben Fahrt- und Homeoffice-Kosten können Sie weitere Ausgaben geltend machen:Arbeitsmittel wie Computer, Schreibtisch oder Bürostuhl (bei beruflicher Nutzung anteilig), Fortbildungskosten für beruflich veranlasste Kurse, Fachliteratur und Fachzeitschriften,Berufskleidung (nur typische Berufskleidung, keine normale Bürokleidung).

Zusätzlich akzeptiert das Finanzamt pauschal 16 € für Kontoführungsgebührenohne Nachweis. Für Telefon- und Internetkosten können Sie den beruflichen Anteil (typisch 20-50%) ansetzen, wenn Sie diese beruflich nutzen.

Hinweis: Diese Berechnung dient der Orientierung und ersetzt keine professionelle Steuerberatung. Für Ihre individuelle Situation empfehlen wir die Konsultation eines Steuerberaters oder Lohnsteuerhilfevereins.

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